Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 2024)
Das Wichtigste in Kürze
- Es gelten sowohl die individuell vereinbarten Vertragsinhalte zwischen Iris-Zeh-Design und Auftraggeber/in als auch die vorliegenden AGB.
- Bei illustratorischen/künstlerischen/grafischen Leistungen werden sog. Nutzungsrechte eingeräumt, ein Übergang des Urheberrechts kann aus rein rechtlichen Gründen nicht erfolgen (Ausnahme: Logodesign). Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Iris-Zeh-Design weder im Original noch Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
- Sobald Leistungen in Auftrag gegeben werden, die von Personen erbracht werden, die in den Kreis der „kreativen Berufe“ gehören, ist ein Gewerbetreibender verpflichtet, Künstlersozialabgaben zu entrichten. Aktuell (2024) beträgt der Abgabesatz 5% der Rechnungssumme.
- Die Vergütung ist bei Rechnungsstellung fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über mehr als vier Wochen oder erfordert er von der Illustratorin/Designerin Iris Zeh Design finanzielle Vorleistungen, die 50 % der zu entrichtenden Vergütung übersteigen oder handelt es sich um Neukunden, so sind folgende Abschlagszahlungen zu leisten:
- 50% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung
- 50% nach Ablieferung.
- Für Webdesign und Webservice/-pflege, sowie illustratorische Projekte bestehen zusätzlich Individualvereinbarungen/Verträge.
- Der Auftraggeber/die Auftraggeberin ist verpflichtet, der Illustratorin/Designerin rechtzeitig sämtliche zur Erbringung der Lieferungen und Leistungen notwendigen Informationen sowie erforderliches Datenmaterial in einem gängigen Format zur Verfügung zu stellen und stellt sicher, dass weder Rechte Dritter verletzt werden, noch gegen geltendes Gesetz verstößt.
- Beratungseinheiten finden i.d.R. im Rahmen der vereinbarten Projekte per Zoom statt und betragen pro Einheit ca. 40-60 Minuten. Werden zusätzliche Einheiten gebucht werden diese gesondert berechnet und müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, da sonst eine Rechnungsstellung erfolgt.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Alles wichtige im Detail
1. Geltungsbereich / Aktualisierung
Diese Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Verträge, unabhängig von der Vertragsform, zwischen Iris Zeh Design und dem Auftraggeber/der Auftraggeberin bezogen auf den jeweiligen Arbeitsbereich (Grafik-/Medien-Design (print) / Illustration | Medien-Design (online) / Webdesign / Fotografie). Abweichende Individualvereinbarungen bedürfen der Schriftform und werden in den jeweiligen Verträgen gesondert aufgeführt. Die Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr, auch für alle zukünftigen Folgegeschäfte einschließlich solcher, die mündlich, insbesondere telefonisch (sog. Fernabsatzvertrag), abgeschlossen werden, selbst dann, wenn in den Folgegeschäften nicht mehr ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
Durch Auftragserteilung oder Angebotsannahme gelten die AGB als anerkannt.
1.2. Geltungsreihenfolge
- Angebote von Iris-Zeh-Design
- Einzelverträge zwischen AuftragnehmerIn und AuftraggeberIn
- AGB von Iris-Zeh-Design
1.3. Aktualisierung
Die AGB werden immer wieder überprüft und aktualisiert. Die Kundin / Der Kunde / Interessent ist verpflichtet, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelmäßig auf Änderungen oder Aktualisierungen zu überprüfen. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden wirksam, sobald sie auf der Website veröffentlicht werden.
2. Urheberschutz und Nutzungsrecht
Die von der Illustratorin/Designerin Iris Zeh Design zu erbringenden Leistungen unterliegen dem Urheberrechtsschutz, auch „Lichtbilder“ und „Lichtbildwerke“ gemäß § 72 UrhG (Fotografien). Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes. Die Zahlung lediglich eines Werkhonorars berechtigt noch nicht zur Nutzung. Hierzu bedarf es vielmehr einer gesonderten Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten und deren angemessener Vergütung, welche in Angebot/Rechnung und/oder gesondertem Vertrag aufgeführt werden.
Besteht zwischen den Vertragspartner, außerhalb Angebot / Rechnung, kein gesonderter Vertrag über Nutzungsrechte und -umfang, so gelten die im Angebot genannten und üblichen Nutzungsrechte.
An den Arbeiten oder Leistungen der Illustratorin/Designerin Iris Zeh Design werden, soweit vereinbart, nur Nutzungsrechte eingeräumt. Ein Eigentumsrecht, insbesondere an Entwürfen (Skizzen, Layouts) und Werkzeichnungen (Final Art), die sie erstellt oder erstellen lässt, wird nicht eingeräumt. Hier gilt ebenfalls das Urheberrechtsschutz-Gesetz, das besagt, dass kein Urheberrecht übertragen werden kann. Alle dem Auftraggeber im Rahmen des Auftrags übergebenen zwei-und/oder dreidimensionalen Werkstücke (Entwürfe, Werkzeichnungen, Modelle, Dummies, Muster) bleiben im Eigentum der Illustratorin/Designerin Iris Zeh Design.
2.1. Übertragung, Veränderung, Aufbewahrung
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der Illustratorin. Über den Umfang der Nutzung steht der Illustratorin ein Auskunftsanspruch zu. Vorschläge oder Vorgaben des Auftraggebers sowie sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht des Auftraggebers. Rechte an den Leistungen der Illustratorin/Designerin, insbesondere Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der gesamten den Auftrag betreffenden Vergütung der Illustratorin/Designerin auf den Auftraggeber über.
Die Illustratorin/Designerin hat das Recht, ihre Arbeit zu signieren und auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Bei der digitalen Erfassung der Werke muss der Name der Illustratorin/Designerin mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Leistungen (weder die Originale oder digitale Dateien noch Reproduktionen) in Teilen oder als Ganzes zu bearbeiten oder sonst zu verändern und/oder bearbeiten oder verändern zu lassen, es sei denn, dies ist ausdrücklich Gegenstand der vereinbarten Rechteeinräumung. Diese zusätzliche Rechteeinräumung ist in jedem Fall gesondert zu vergüten.
Zur Aufbewahrung ist die Illustratorin/Designerin danach nicht verpflichtet. Die Illustratorin/Designerin ist insbesondere nicht verpflichtet, Arbeitsdateien, die im Computer erstellt wurden, einschließlich des Quell-Codes, aufzubewahren und/oder an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Aufbewahrung und/oder Herausgabe von Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
Bei einer Verletzung der Nutzungs-, Bearbeitungs-oder Namensnennungsrechte ist die Illustratorin/Designerin berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe der dreifachen vereinbarten Grundvergütung zu verlangen. Das Recht, neben der Vertragsstrafe Schadensersatzansprüche, Geldentschädigungsansprüche oder sonstige Rechte geltend zu machen, bleibt unberührt.
Alle von ihr erbrachten Leistungen dürfen uneingeschränkt von der Illustratorin zum Zwecke der Eigenwerbung genutzt werden, es sei denn, dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
2.2. Überlassung von Daten durch Auftraggeber/In
Bei der Überlassung von Daten durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin, ist diese/r verpflichtet, Urheberrechte und sonstige Rechte Dritter zu wahren. Er/Sie muss über die Genehmigung für die Verwendung / Änderung und Veröffentlichung dieser Daten verfügen und Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen allein zu Lasten des Auftraggebers/der Auftraggeberin. Ebenso haftet Iris-Zeh-Design nicht für den Verlust dieser Daten.
2.2.1. Rohdaten
Rohdaten werden nicht ausgehändigt. Wird dies ausdrücklich vom Auftraggeber/der Auftraggeberin gewünscht, wird dies gesondert in Rechnung gestellt. Mit der Überlassung der Rohdaten versichert der Auftraggeber/die Auftraggeberin, diese nicht für Dritte zu verwenden und diese auch nicht für andere Zwecke zu verändern, z. B. einzelne Elemente für andere Druckprodukte zu entnehmen (Ausnahme Logodateien).
Bei einem Verstoß hat der Auftraggeber/die Auftraggeberin eine Vertragsstrafe von 100 % der vereinbarten Vergütung (Angebotspreis mit Entgelt der Rohdateien) zu bezahlen, sowie ggf. zzgl. bestehender Ansprüche auf Schadenersatzleistungen.
3. Vertragsschluss
Angebotsbestätigungen, sowie die Angebotsannahme mittels Buchhaltungssoftware oder Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht. Iris Zeh Design ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Dritte heranzuziehen. In diesem Fall wird sie deren etwaige Nutzungs- und sonstigen Rechte in dem dem Auftraggeber/der Auftraggeberin geschuldeten Umfang erwerben und diesem/dieser einräumen.
4. Zahlungsbedingungen & Eigentumsvorbehalt
Die Vergütung ist bei Rechnungsstellung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Erstreckt sich ein Auftrag in seiner Abwicklung über mehr als vier Wochen oder erfordert er von der Illustratorin/Designerin Iris Zeh Design finanzielle Vorleistungen, die 50 % der zu entrichtenden Vergütung übersteigen, oder handelt es sich um Neukunden, so sind folgende Abschlagszahlungen zu leisten:
50% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung
50% nach Ablieferung.
Wird der Vertrag vorzeitig beendet, so verbleiben der Illustratorin/Designerin Iris Zeh Design zumindest die Ansprüche auf die zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung nach dem oben genannten bereits fällig gewordenen Abschlagszahlungen. Im Übrigen gilt § 649 BGB. Der Auftraggeber gerät mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, wenn er nach Ablauf von 14 Tagen nach Ablieferung nicht zahlt, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Nutzt der Auftraggeber die Leistungen nicht im vereinbarten Umfang, entsteht ihm daraus kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung der Vergütung. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Illustrator anerkannt sind.
4.1. Besonderheit: Foto-Shooting
Kommt es bei Auftragsproduktionen zu einer Überschreitung des gebuchten Zeitraums, so erhöht sich die Vergütung der Designerin/Fotografin in angemessenem Umfang.
Ist die Designerin/Fotografin für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht worden und wird dieser durch Auftraggeber/In abgesagt, so behält die Designerin/Fotografin den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Die Vergütung vermindert sich jedoch um die ersparten Aufwendungen der Designerin/Fotografin und um den Betrag, den die Designerin/Fotografin mit einem anderen Auftrag an dem abgesagten Termin verdient hat oder hätte verdienen können.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ist dem Auftraggeber bzw. dem Lizenznehmer eine Nutzung der Aufnahmen nicht gestattet.
Sollte es zur Absage eines gebuchten Termines durch den Auftraggeber kommen, gelten folgende Regelungen:
- Bei Absage bei Krankheit, Unfall oder Tod jeweils mit ärztlichem Attest bzw. anderem Nachweis wird keine Ausfallgebühr berechnet.
- Bei Absage aus anderen Gründen bzw. ohne Nachweis wird die Anzahlung zur Terminbestätigung als Verdienstausfall einbehalten.
- Bei rechtzeitiger Absage (mind. 48h/2 Tage vorher) wird ein neuer Shootingtermin vereinbart.
5. Leistungen
Die vorliegenden AGB gelten ergänzend zu den individuell vereinbarten Verträgen, wie Webseiten-Erstellungs-Vertrag, Webseiten-Service/Pflege-Vertrag, Illustrations-/Werkvertrag, Fotoshooting-Vereinbarung.
5.1. Webdesign
Hier gelten ebenfalls zusätzlich im Webseiten-Erstellungsvertrag individuelle Vereinbarungen.
5.1.1. Hoster
In der Regel – sollten keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen werden – ist der Kunde selbst für An- oder Ummeldung einer Domain beim gewünschten bzw. nicht mehr gewünschten Hoster zuständig und teilt die erhaltenen Zugangsdaten nach Erhalt Iris-Zeh-Design mit. Dieser Vorgang wird auf Wunsch gerne begleitend unterstützt, sollten Unsicherheiten bestehen. Der/die Auftraggeber/in versichert, bei Beantragung und Weiterleitung der Domain keine Rechte Dritter zu verletzen und nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen.
5.1.2. Seo-/Suchmaschinenoptimierung / Social Media
Werden für den Auftraggeber Social-media-Accounts / Fanpages erstellt und/oder Postings, so können dadurch ggf. durch öffentliche Stellungnahmen nicht immer positive Bewertungen entstehen. Iris-Zeh-Design übernimmt keine Garantie für positive Bewertungen und Resonanzen auf Profilen oder für einzelne Beiträge. Die inhaltliche Verantwortung bleibt beim Auftraggeber, sowie die rechtliche Verantwortung.
5.1.3. Verfügbarkeit / Haftung
Iris-Zeh-Design haftet nicht für die Verfügbarkeit der für den Auftraggeber erstellten Internetpräsenz. Leistungseinschränkungen oder -ausfälle liegen im Risikobereich der Leitungs- /Netzprovider.
Für Mängel haftet Iris-Zeh-Design nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und im Rahmen der in den AGB festgelegten Regelungen. Iris-Zeh-Design ist für die Inhalte, die der Kunde bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Dienstleister nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße oder textliche Inhalte/Rechtschreibung zu überprüfen. Sollten Dritte den Anbieter wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Website resultieren, verpflichtet sich der Kunde, den Dienstleister von jeglicher Haftung freizustellen und ihm die Kosten zu ersetzen, die aus der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
Für die Gewährleistungen gelten die gesetzlichen Regelungen sowie die vorliegenden AGB.
Besonders im Webdesign kann es bei der Darstellung einer HTML-Webseite in unterschiedlichen Betriebssystemen und Browsern zu einer abweichenden Darstellung kommen. Iris-Zeh-Design arbeitet mit größter Sorgfalt und sorgt durch standardkonforme Programmierung und Tests mit den jeweils aktuellen Browsern für eine angepasste Darstellung auf den meisten Systemen. Eine Gewährleistung für die Ausführbarkeit auf allen Browsern und Endgeräten kann nicht erfolgen.
Ebenfalls keine Gewährleistung kann für eingesetzte Dritt-Software übernommen werden oder für etwaige Fehleinstellungen, Programmierungen, heruntergeladene Software oder Plugins und dadurch entstandene Sicherheitslücken oder Schäden, sowie Ausfällen NACH Abnahme der Website durch den Auftraggeber mittels Übergabeprotokoll.
5.1.4. WebseitenService/-Pflege
Hier gelten die entsprechenden Vertragsinhalte.
5.2. Grafikdesign/Illustration
5.2.1. Belegmuster Illustration
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Illustrator mindestens fünf einwandfreie ungefaltete Belegmuster unentgeltlich. Die Illustratorin ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
5.2.2. Gefahrübergang Illustration / Kunst
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erfolgt die Übergabe am Sitz der Illustratorin/Designerin. Soweit der Auftraggeber die Lieferung an einem anderen Ort wünscht, geschieht dies auf seine Gefahr und Rechnung. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur oder, falls ein solcher nicht eingeschaltet wird, spätestens mit Entgegennahme der Leistung durch den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen an den Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Illustrator zusätzliche Leistungen (z.B. Transportkosten oder Anfuhr) übernommen hat.
5.3 Fotografie
5.3.1. Auftragsdurchführung Fotografie / Auftragserteilung
Die Designerin/Fotografin erstellt für ihre(n) Auftraggeber Aufnahmen, nachdem ein entsprechend individuell aufgesetzter Vertrag von beiden Parteien unterschrieben wurde.
3.1.2 Auswahl und Datenzusendung
Von den erstellten Bildern wählt die Designerin/Fotografin nach eigenem Ermessen die vereinbarte Anzahl der Fotografien aus, führt die vereinbarte Bildoptimierung durch und übergibt die fertiggestellten Aufnahmen per Datentransfer an den Auftraggeber.
Eine Herausgabe der Rohdaten, sog. RAWs, erfolgt nicht an den Auftraggeber.
Die Daten werden als jpeg, png oder ggf. im Druckdatenformat als pdf herausgegeben.
5.4 Business-Mentoring/Beratung/Branding
Beratungen oder Business-Mentorings finden i.d.R. als 1:1-Beratung statt im Rahmen der geplanten Dienstleistung. Die Dauer einer Beratungs-Einheit beträgt normalerweise 30-60 Minuten und findet über Zoom statt. Der Leistungsumfang des Produktes richtet sich nach dem jeweiligen Programm.
Termine müssen mindestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden, da sonst das vereinbarte Honorar in Rechnung gestellt wird. Wird ein Termin abgesagt, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder einen Ersatztermin. Wird ein gebuchtes Programm abgebrochen, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Erstattung. Es wird jedoch im gegenseitigen Einvernehmen eine für beide Parteien annehmbare Lösung (ggf. Ersatztermin) veranlasst.
6. Mitwirkung des Auftraggebers/der Auftraggeberin
Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Illustratorin/Designerin rechtzeitig sämtliche zur Erbringung der Lieferungen und Leistungen notwendigen Informationen sowie erforderliches Datenmaterial in einem gängigen Format zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber/die Auftraggeberin stellt sicher, dass die Illustratorin/Designerin die zur Nutzung dieser Unterlagen erforderlichen Rechte erhält. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin ist weiter verpflichtet, die Illustratorin/Designerin auch unaufgefordert auf Umstände hinzuweisen, die für die Erbringung seiner Lieferungen und Leistungen bedeutungsvoll sein können, und von denen der Auftraggeber erkennen kann, dass sie der Illustratorin/Designerin möglicherweise unbekannt sind. Eine Aufbewahrung und Rückgabe der überlassenen Unterlagen an den Auftraggeber erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird und nur auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
Gerät der Auftraggeber durch das Unterlassen der Mitwirkungspflichten in Annahmeverzug, kann die Illustratorin/Designerin eine angemessene Entschädigung verlangen.
7. Ergänzende Haftungs-Details
Bei der künstlerischen Umsetzung des ihr erteilten Auftrages genießt die Illustratorin/Designerin Gestaltungsfreiheit. Trifft ihr Werk nicht den Geschmack des Auftraggebers oder entspricht ihr Stil nicht den Vorstellungen des Auftraggebers, so begründet dies allein keinen Mangel der Leistungen. Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser die von der Illustratorin/Designerin gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt, in jedem Fall aber vor einer Weiterverarbeitung, überprüft und Mängel unverzüglich nach Entdeckung gerügt hat. Geringfügige farbliche Abweichungen der Druckergebnisse von Bildschirmdarstellung oder Computerausdruck sind technisch bedingt und stellen insoweit keinen Mangel dar.
Soweit ein von der Illustratorin/Designerin zu vertretener Mangel vorliegt, ist sie zunächst zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Zeit berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Auftraggeber nach erfolglosem Ablauf einer von ihm zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. Eine Nacherfüllung ist fehlgeschlagen, wenn der Mangel auch nach dem zweiten Nacherfüllungsversuch noch nicht beseitigt ist.
Auf Schadensersatz haftet die Illustratorin/Designerin – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für den Fall des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Soweit sie den Vertrag nicht vorsätzlich verletzt hat, ist die Schadensersatzhaftung auf den voraussehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers sowie Schäden auf Grund von Verletzungen der Kardinalpflichten der Illustratorin/Designerin.
Soweit die Illustratorin/Designerin Dienstleistungen Dritter (z.B. Fotografen, Service-Provider) lediglich an den Auftragnehmer durchreicht, beschränkt sich ihre Haftung auf das Auswahlverschulden. Eine Haftung für Computerviren, sowie Fehler im Verlauf eines technisch bedingten Upgrades der Seite / des CMS / der Datenbank / der PHP-Version wird ausgeschlossen, sofern die Illustratorin/Designerin nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.
Soweit die Schadensersatzhaftung der Illustratorin/Designerin nach dem Vorangegangenen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, freien Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Druckdaten werden vor Druckdatenübergabe durch den Auftraggeber geprüft und per Unterschrift freigegeben, wodurch eine Haftung der Illustratorin/Designerin evtl. entstandener Druckfehler ausgeschlossen wird. Bei Webseitenerstellung wird von der Illustratorin/Designerin die Verletzung der Rechte Dritter (Texte, Bilder) nicht überprüft. Hier haftet der Auftraggeber und bestätigt bei Übersendung des Materials, dass eine Verletzung der Rechte Dritter ausgeschlossen wird.
8. Datenschutz
Der Schutz der Daten wird durch die DSGVO auf der jeweiligen Internetseite durch Impressum und DSGVO genau erläutert. Der Auftraggeber erklärt sich zudem im Webdesign damit einverstanden, dass im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages, Daten über seine Person gespeichert, geändert und oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden. Vor allem gilt dies für die Datenübermittlung, die für Anmeldung oder Änderung einer Domain (Internetadresse) notwendig sind.
8.1. Ergänzung: Fotografie
Der Auftraggeber versichert, dass bei der Aufnahme von Personen diese ihre Einwilligung erteilt haben. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen der Designerin/Fotografin übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Person zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
9. Künstlersozialkasse (KSK)
„DESIGNKAUF“: ABGABEPFLICHT KÜNSTLERSOZIALKASSE
Unabhängig davon, ob eine Mitgliedschaft in der KSK besteht oder nicht, gibt es bestimmte Unternehmen, … „die durch ihre Organisation, besondere Branchenkenntnisse oder speziellen Knowhow den Absatz künstlerischer oder publizistischer Leistungen am Markt fördern oder ermöglichen und gehören grundsätzlich zum Kreis der KSK-abgabepflichtigen Unternehmen.“
Das bedeutet: Sobald Leistungen in Auftrag gegeben werden, die von Personen erbracht werden, die in den Kreis der „kreativen Berufe“ gehören, ist ein Gewerbetreibender verpflichtet, Künstlersozialabgaben zu entrichten. Aktuell (2024) beträgt der Abgabesatz 5% der Rechnungssumme.
(Quelle: Künstlersozialversicherungsgesetz §24 Abs.1 Satz 1 Nr.7 bzw. www.kuenstlersozialkasse.de)
10. Vertragsauflösung / Kündigung
Ein Vertrag wird für die genannte Vertragslaufzeit bzw. für ein bestimmtes Projekt abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden, wie z.B. bei Webseiten-Service/Pflegeverträgen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
Für den Fall, dass der Kunde den Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt, behält sich Iris-Zeh-Design ein Zurückbehaltungsrecht an den erbrachten Leistungen bzw. eine (vorübergehende) Einstellung der laufenden, zu erbringenden Leistungen vor. Iris-Zeh-Design kann den Vertrag kündigen, wenn der Kunde/die Kundin insolvent wird oder seinen Verpflichtungen zur Leistung von Abschlagszahlungen nicht nachkommt.
Bei Kündigung oder Abbruch von Aufträgen durch den Auftraggeber, sind bereits erbrachte (Teil-) Leistungen zu erstatten. Mit der Bezahlung dieser Teilleistungen bei Abbruch werden keinerlei Rechte erworben, nicht ausgeführte Entwürfe oder Konzepte sind unverzüglich an die Illustratorin/Designerin zurückzugeben.
11. Widerruf / Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht gilt nicht für gewerbetreibende KundInnen / UnternehmerInnen (B2B) im Sinne des §14 BGB, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln.
11.1. Widerrufsrecht
Als Verbraucher hat der Kunde/die Kundin das Recht, binnen 14 Tage ohne Angabe von Gründen ab dem Tag des Vertragsabschlusses den Vertrag zu widerrufen.
Ausgenommen hiervon sind folgende Punkte, d.h. das Widerrufsrecht erlischt bzw. besteht nicht, wenn
- die Gestaltung von Illustrationsprojekten, Printmedien, Logo- oder Webdesign begonnen wurde
- Domain bzw. Hosting eingerichtet wurde
- es sich um Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind durch Fernabsatzvertrag
- Lichtbilderzeugnisse/Fotos bereits erzeugt wurden
Um das Widerrufsrecht auszuüben muss der Auftraggeber/die Auftraggeberin seinen/ihren Widerruf an folgende Adresse senden:
Iris Zeh, Grenzhofstraße 37, 87700 Memmingen oder E-Mail info@iris-zeh-design.de
11.2. FOLGEN DES WIDERRUFS
Wenn der Widerruf des Auftraggebers erfolgt, sind alle bereits erhaltenen Zahlungen unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Eingang des Widerrufs durch Iris-Zeh-Design zurückzuzahlen.
Für diese Rückzahlung verwendet Iris-Zeh-Design dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Wurde veranlasst, dass die dem Widerruf entsprechenden Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Auftraggeber/die Auftraggeberin einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
11.3. Muster Widerrufsformular
Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular
aus und senden Sie es zurück.)
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag
über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
______________________________________________________________
Bestellt am (*)/erhalten am (*) ___________________________________
Name des/der Verbraucher(s) ___________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s)
_________________________________
__________________________________
__________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum _________________
(*) Unzutreffendes streichen.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Als Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, als ausschließlichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Geschäftssitz von Iris-Zeh-Design. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13. Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt für Änderungen des Schriftformerfordernisses.
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Das Gleiche gilt für Regelungslücken. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung von Regelungslücken soll die rechtlich mögliche Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten.